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Die
Ergebnisse der Mediation werden in der Regel
in einem Memorandum zusammen- gefasst, und
zwar so, wie Sie als Beteiligte es gemeinsam
entscheiden. Bei Trennung und Scheidung
wird eine (rechtsverbindliche) Vereinbarung
angestrebt. Hierbei werden Anwälte eingeschaltet,
bei Bedarf wird die Vereinbarung notariell
beurkundet.
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Keine.
Die Mediation ist der Idee des Respektes,
der Fairness, der ehrlichen Auseinandersetzung
und der praktischen Zukunftslösung verbunden.
Gerichtliche Verfahren können für eine Mediation
unterbrochen werden, die Verjährungsfristen
sind während der laufenden Mediation (seit dem 01.01.02)
gehemmt. Die Mediation
ist ein freiwilliges Verfahren und kann
von den Beteiligten in jeder Phase beendet werden.
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